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Visum & Aufenthalt

Visum für Fachkräfte

Für anerkannte Berufsausbildung oder Studium mit konkretem Jobangebot.

Die Aufenthaltserlaubnis nach § 18a oder § 18b AufenthG ermöglicht es Fachkräften mit anerkannter qualifizierter Berufsausbildung oder einem Hochschulabschluss, in Deutschland eine qualifizierte Beschäftigung aufzunehmen.

#01Auf einen Blick
Gültigkeit
Bis zu 4 Jahre
Niederlassungserlaubnis
Nach 3 Jahren möglich
Mindestgehalt ab 45 Jahren
55.770 € brutto/Jahr (2026)
BA-Zustimmung
In der Regel erforderlich
#02Voraussetzungen
  • In Deutschland anerkannte oder vergleichbare Qualifikation
  • Konkretes Jobangebot für eine qualifizierte Beschäftigung
  • Beschäftigung muss nicht im fachlichen Zusammenhang zur Qualifikation stehen
  • Bei reglementierten Berufen: Berufsausübungserlaubnis (z. B. im Gesundheitswesen)
#03Ihre Perspektiven
  • Familiennachzug möglich
  • Nach 3 Jahren unbefristete Niederlassungserlaubnis möglich
  • Übergang in Blaue Karte EU bei Gehaltssteigerung möglich
Geeignet, wenn …
Sie haben eine anerkannte Ausbildung oder ein Studium und ein konkretes Jobangebot.

Informationen zur Orientierung — keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die offiziellen Quellen (Make it in Germany, Auswärtiges Amt).

#04Offiziell beantragen

Erfüllen Sie die Voraussetzungen? Hier können Sie Ihr Visum offiziell beantragen und sich bei den maßgeblichen Stellen informieren:

Apply Germany

Ein Visum allein reicht nicht.

Für viele Visa benötigen Sie einen überzeugenden Lebenslauf und eine professionelle Bewerbung nach deutschen Standards.

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