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Visum & Aufenthalt
Visum für Fachkräfte
Für anerkannte Berufsausbildung oder Studium mit konkretem Jobangebot.
Die Aufenthaltserlaubnis nach § 18a oder § 18b AufenthG ermöglicht es Fachkräften mit anerkannter qualifizierter Berufsausbildung oder einem Hochschulabschluss, in Deutschland eine qualifizierte Beschäftigung aufzunehmen.
#01Auf einen Blick
Gültigkeit
Bis zu 4 Jahre
Niederlassungserlaubnis
Nach 3 Jahren möglich
Mindestgehalt ab 45 Jahren
55.770 € brutto/Jahr (2026)
BA-Zustimmung
In der Regel erforderlich
#02Voraussetzungen
- In Deutschland anerkannte oder vergleichbare Qualifikation
- Konkretes Jobangebot für eine qualifizierte Beschäftigung
- Beschäftigung muss nicht im fachlichen Zusammenhang zur Qualifikation stehen
- Bei reglementierten Berufen: Berufsausübungserlaubnis (z. B. im Gesundheitswesen)
#03Ihre Perspektiven
- Familiennachzug möglich
- Nach 3 Jahren unbefristete Niederlassungserlaubnis möglich
- Übergang in Blaue Karte EU bei Gehaltssteigerung möglich
Geeignet, wenn …
Sie haben eine anerkannte Ausbildung oder ein Studium und ein konkretes Jobangebot.
Informationen zur Orientierung — keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die offiziellen Quellen (Make it in Germany, Auswärtiges Amt).
#04Offiziell beantragen
Erfüllen Sie die Voraussetzungen? Hier können Sie Ihr Visum offiziell beantragen und sich bei den maßgeblichen Stellen informieren: