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Visum & Aufenthalt

Visum für Berufserfahrene

Arbeiten in Deutschland — ohne formale Anerkennung des Abschlusses.

Das Visum nach § 19c Abs. 2 AufenthG ermöglicht es Berufserfahrenen, in einem nicht-reglementierten Beruf in Deutschland zu arbeiten — ohne dass eine formale Anerkennung Ihres Abschlusses nach deutschen Standards erforderlich ist.

#01Auf einen Blick
Mindestgehalt 2026
45.630 € brutto/Jahr
Berufserfahrung
Mind. 2 Jahre (letzte 5 Jahre)
Ausbildung
Mind. 2 Jahre, staatlich anerkannt
Niederlassungserlaubnis
Nach 5 Jahren
#02Voraussetzungen
  • Berufs- oder Hochschulabschluss, im Ausbildungsland staatlich anerkannt (mind. 2 Jahre)
  • Mind. 2 Jahre einschlägige Berufserfahrung in den letzten 5 Jahren
  • Konkretes Jobangebot in einem nicht-reglementierten Beruf
  • Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (wird im Verfahren eingeholt)
#03Ihre Perspektiven
  • Verlängerung solange Arbeitsverhältnis & Lebensunterhalt gesichert sind
  • Familiennachzug möglich
  • Nach 5 Jahren unbefristete Niederlassungserlaubnis möglich
Geeignet, wenn …
Sie haben Erfahrung in einem nicht-reglementierten Beruf und ein passendes Jobangebot.
Hinweis: Für IT-Kräfte gilt eine Sonderregelung: Der formale Qualifikationsnachweis entfällt — Berufserfahrung reicht aus.

Informationen zur Orientierung — keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die offiziellen Quellen (Make it in Germany, Auswärtiges Amt).

#04Offiziell beantragen

Erfüllen Sie die Voraussetzungen? Hier können Sie Ihr Visum offiziell beantragen und sich bei den maßgeblichen Stellen informieren:

Apply Germany

Ein Visum allein reicht nicht.

Für viele Visa benötigen Sie einen überzeugenden Lebenslauf und eine professionelle Bewerbung nach deutschen Standards.

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